Pflegetransparenzbericht als PDF
Gerhard-van-Heukelum-Haus
Kurzübersicht
Adresse
Fichtestr. 2
27568 Bremerhaven
Kontakt
Telefon: 0471/94780
Fax: 0471/45965
E-Mail: gvh@awo-bremerhaven.de
Webseite: www.awo-bremerhaven.de
Anzahl der versorgten Bewohner am 06.02.2019:
Vollstationäre Pflege: 59
Institutionskennzeichen
510401777
Qualität der Pflegeeinrichtung
Leistungsangebote und Versorgungsschwerpunkte
Leistungsangebote:
- Vollstationäre Pflege
- Betreuung nach § 87b SGB XI*
Das Pflegeheim bietet zusätzliche Betreuung und Aktivierung für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf an. Der Vergütungszuschlag wird durch die Pflegekasse getragen.
Versorgungsschwerpunkte:
- Allgemeine Pflege
* Diese Information ist nur bei Einrichtungen verfügbar, für welche ein Transparenzbericht nach § 115 SGB XI vorliegt.
Preise (alle Angaben in Euro)
Kriterium | Pflegegrad I1) | Pflegegrad II | Pflegegrad III | Pflegegrad IV | Pflegegrad V |
---|---|---|---|---|---|
Pflegesatz (täglich) | 40,74 | 50,90 | 67,08 | 83,94 | 91,50 |
- davon Ausbildungskosten | 4,71 | 4,71 | 4,71 | 4,71 | 4,71 |
Unterkunft und Verpflegung (täglich) | 29,57 | 29,57 | 29,57 | 29,57 | 29,57 |
Investitionskosten (täglich) ab 2) | 17,33 | 17,33 | 17,33 | 17,33 | 17,33 |
Gesamtheimentgelt (täglich, inkl. Investitionskosten) ab | 87,64 | 97,80 | 113,98 | 130,84 | 138,40 |
Gesamtheimentgelt (monatlich, inkl. Investitionskosten) ab | 2.666,01 | 2.975,08 | 3.467,27 | 3.980,15 | 4.210,13 |
Anteil der Pflegekasse (monatlich) | 125,00 | 770,00 | 1.262,00 | 1.775,00 | 2.005,00 |
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE, täglich) 3) | - | 25,59 | 25,59 | 25,59 | 25,59 |
Eigenanteil des Versicherten (monatlich, inkl. Investitionskosten und einrichtungseinheitlichem Eigenanteil) ab | 2.541,01 | 2.205,08 | 2.205,27 | 2.205,15 | 2.205,13 |
Die Höhe der Investitionskosten wird in der Regel von den Pflegeeinrichtungen in Vereinbarung mit den zuständigen Landesbehörden bzw. den Sozialhilfeträgern festgelegt und den Pflegekassen nur auf freiwilliger Basis mitgeteilt. Die hier genannten Werte können daher unter Umständen von den aktuellen Kosten abweichen. 1) Betroffene im Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss von 125,00 € monatlich im Rahmen des "Kostenerstattungsprinzips". 2)
Investitionskosten decken die Kosten des Gebäudes und dessen Instandhaltung (Kaltmiete) der Einrichtung ab. Die Höhe der Investitionskosten kann in einigen Regionen auch von der Räumlichkeit Ihrer Wahl abhängen. So können unter anderem Kriterien der Zimmergröße und Ausstattung Einfluss auf die Höhe der Investitionskosten nehmen. Investitionskosten sind i.d.R. durch den Heimbewohner zu tragen. In den einzelnen Bundesländer bestehen z. T. weitreichende Zuschussmöglichkeiten. 3) Ab 1. Januar 2017 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 einen vom Pflegegrad unabhängigen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für den pflegebedingten Aufwand zu entrichten, damit der von den Pflegebedürftigen zu tragende Eigenanteil nicht mehr mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigt. Das bedeutet, alle pflegebedürftigen Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen den gleichen Beitrag für die nicht von der Pflegeversicherung gedeckten Kosten. Darüber hinaus fallen auch weiterhin die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten an. |